Erlass „Hinweise zur Vergütung von Mehrarbeit …“ vom 10.12.2020
Das Hessische Kultusministerium (HKM) hat über lange Zeit hinweg alle Berichte der Kolleginnen und Kollegen über die enormen Mehrbelastungen in den Schulen durch die unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie ignoriert oder mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen.
Erlass des HKM
Es ist dem ständigen Drängen insbesondere der GEW im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) zu verdanken, dass das HKM in einem Erlass vom 10.12.2020 endlich anerkennt, dass auch der „zusätzlich zum Präsenzunterricht erteilte Distanzunterricht“ mit Mehrarbeit verbunden ist und ein Anspruch bestehen kann, dass diese Mehrarbeit nach den gesetzlichen Regelungen für verbeamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Zeit oder finanziell ausgeglichen wird.
Wir möchten mit einem Brief auf den Erlass hinweisen, der von vielen Staatlichen Schulämtern übrigens erst auf Drängen der Gesamtpersonalräte an die Schulen weitergeleitet wurde.
Brief
Der Erlass entspricht keineswegs der Forderung der GEW, dass die Mehrarbeit durch Distanzunterricht auf die Pflichtstundenzahl angerechnet wird und zu einem entsprechenden Zeitausgleich beim Präsenzunterricht führt, aber er ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Deshalb bitten wir dich zu prüfen,
Musterantrag
Infos aus der Rechtsstelle
Die Arbeitszeit der Lehrkräfte – Mehrarbeit und Überstunden | Februar 2021
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