Setzt euch nicht gegenseitig unter Druck!

Macht nur das, was verantwortlich ist!

20. April 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus euren Rückmeldungen wissen wir, dass sehr viele – ebenso wie wir – mit Empörung auf die Ankündigung von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) zur schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts an hessischen Schulen reagiert haben. Dabei geht es nicht um den Wiedereinstieg in den Unterricht selbst – diesen wünschen wir uns alle. Aber dieser Wiedereinstieg muss verantwortungsvoll und mit großer Umsicht organisiert werden. Die Aussage des Ministers in der Landespressekonferenz, man könne „nicht warten, bis die letzte Toilette auf dem neusten Stand ist", ist angesichts der bedrückenden baulichen Zustände in vielen Schulen nicht hinzunehmen.

Gruppengrößen und Hygienestandards

Gerade mit Blick auf die Grundschulen halten wir es für unmöglich, bei den vom Minister ins Spiel gebrachten 10 bis 15 Kindern im Raum die gebotenen Abstandsregeln einzuhalten. Für Verkaufsflächen gilt nach wie vor, dass nur ein Kunde pro 20 m2 in den Laden hinein darf. Warum soll es bezogen auf Klassenräume gänzlich andere Regelungen geben? 

Wir fordern als GEW Hessen weiterhin am Alter der Kinder orientierte maximale Gruppengrößen und das sind für die Grundschule – analog zur Notbetreuung – 5 Kinder, um so auch die  Einhaltung der Abstandsregeln wenigstens im Klassenraum zu ermöglichen.

Wir brauchen verbindliche Vorgaben für die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln und – falls erforderlich oder gewünscht – von Mundschutz, sowie die Ausstattung der Klassenräume mit Handwaschmöglichkeiten, Seife und Einmalhandtüchern. Zudem muss es Regelungen zum Ausschluss von Kindern vom Unterricht geben, die Erkältungssymptome zeigen oder Hygieneregeln massiv missachten. 

Um Zeit für die nötigen Vorkehrungen zu haben, muss die Landesregierung ihre Entscheidung mindestens für die Grundschulen korrigieren. Auch einige Landräte haben schon deutlich gemacht, dass es hier noch viel zu klären und erledigen gäbe. Dies betreffe das Umräumen und Reinigen der Klassenzimmer für kleinere Gruppengrößen, die Verpflegungsfrage bei in den Nachmittag reichenden Unterricht, das Abwischen der Türklinken oder die Beförderung mit dem Bus.

Risikogruppen nicht im Präsenzunterricht!

Nach den letzten Änderungen der Corona-Verordnung vom 18. April 2020 sind Schülerinnen, Schüler, Studierende und Lehrkräfte, die bei einer Infektion mit dem SARS­CoV­2Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt oder älter als 60 Jahre alt sind (Risikogruppe), vom Schulbetrieb weiterhin befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Lehrkräfte, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. Dies bedeutet aber, dass in den Schulen viele Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte fehlen werden. Es darf nicht passieren, dass einzelne Pädagoginnen und Pädagogen überlastet werden, weil sie die Arbeit der -  nicht im Präsenzunterricht tätigen - Kolleginnen und Kollegen mit übernehmen müssen. Alle Beschäftigten, die für Präsenzunterricht  und Notbetreuung zur Verfügung stehen, müssen so eingesetzt werden, dass ihre Gesundheit erhalten bleibt.

Wie weiter?

Wir wissen, dass in vielen Schulen diskutiert wird, wie der Wiedereinstieg konkret gestaltet werden soll und kann. Wir fordern euch und vor allem auch alle Schulleitungen auf: Setzt euch nicht gegenseitig unter Druck! Macht nur das, was verantwortbar ist! Das gilt für Gruppengrößen, Fachunterricht, Schichtbetrieb, Forderung nach Hygienestandards und vieles andere mehr. Berichtet dem Schulträger und dem Kultusministerium, was in den Schulen wirklich umsetzbar ist und was geht und fordert vor allem Verbesserungen ein. Selbst der Minister hat am Freitag im HR betont, dass die Entscheidung mindestens bezogen auf die 4. Klassen "epidemiologisch riskant" sei. 

Wir diskutieren viele zu klärende Probleme und Fragen am Montag mit dem Kultusministerium und informieren euch über die Ergebnisse und alle neuen Regelungen und Verordnungen. 

Bitte schaut regelmäßig auf die Landeshomepage www.gew-hessen.de und meldet euch per Telefon oder E-Mail, falls ihr Unterstützung braucht. Wendet euch an eure Personalräte und Personalrätinnen an den Schulen, denn sie sind eure gewählten Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter.