Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker muss weiterhin in Dillenburg bleiben

Leserbrief von Guido Ax

Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker muss weiterhin in Dillenburg bleiben

In einigen Artikeln im Herborner Tageblatt, dem Aufruf der IG Metall und aus Gesprächen im Schulumfeld wird deutlich, dass der Konflikt an den Gewerblichen Schulen in Dillenburg auf zwei Ebenen-einer politischen und schulinternen- stattfindet:

  1. Verlagerung von Ausbildungsgängen nach Wetzlar

Azubis, Ausbilder, Lehrkräfte und IG Metall kritisieren die Pläne, die schulische Ausbildung der Zerspaner ab kommendem Schuljahr nach Wetzlar zu verlegen. Die Gründe gegen eine und Folgen einer Verlagerung sind überzeugend und nachvollziehbar dargelegt: Schwächung hiesiger Industriebetriebe, Zunahme von Fachkräftemangel, unzumutbare Entfernung für Azubis und evtl. Abwanderung dieser nach Siegen… Hinweisen möchten wir außerdem auf die technisch anspruchsvolle Ausstattung der Schule und die sehr gute fachliche und pädagogische Ausbildung der Azubis durch die Lehrkräfte der Gewerblichen Schule in Dillenburg. Sie sind mit der Region, d.h. den Schulen und Betrieben der künftigen Azubis, bestens vertraut und arbeiten mit diesen eng und vertrauensvoll mit diesen zusammen. Dieses Engagement von Ausbildern und Lehrkräften garantiert qualifizierte Berufsabschlüsse in der und für die Region. Es ist eine Frage des politischen (Gestaltungs-)Willens die Ausbildungsklassen (auch die der Friseure) in Dillenburg zu erhalten. Deshalb unterstützen wir die Forderung der IG Metall an die Politik (Kreistag) nach Verschiebung der Entscheidung und Bildung eines „Runden Tisches“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Betriebe, Gewerblichen Schule und dem Schulträger.

  1. „Bruch“ zwischen Schulleitung und Kollegium

Die Differenzen zwischen dem Schulleiter und dem Kollegium sowie der erweiterten Schulleitung scheinen offenkundig und wiegen schwer. Den Eindruck von Einvernehmlichkeit oder gar Zustimmung in der Frage der Verlagerung der Ausbildungsklasse der Zerspaner, wie er offensichtlich vom Schulleiter an den Schulträger und das Staatliche Schulamt weitergegeben wurde, gab es laut Presseberichten nicht. Formal ist der Schulleiter nicht an das Votum der Gesamtkonferenz, die ein Anhörungsrecht hat, gebunden. Er ist allerdings der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Dies beinhaltet nicht nur unserer Ansicht nach, dass er keinesfalls den Anschein von Einvernehmlichkeit bei einem abweichenden Votum der Gesamtkonferenz und der erweiterten Schulleitung, erwecken darf. Der Vertrauensbruch ist evident, wiegt schwer und schadet einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit den Ausbildern in den Betrieben (s. die Stellungnahme von Andreas Schmelzer in einem Pressebericht des Herborner Tageblattes). Hier sind u.E. das Schulamt, das Kultusministerium als für Schulleiter und Schulleiterinnen Zuständige und ggf. der Schulträger gefragt.

Der Kreisverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erklärt sich solidarisch mit dem Kollegium der Gewerblichen Berufsschule Dillenburg.